AGB Personalleasing

AGB Personalleasing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Arbeitnehmerüberlassung

Wir der Personaldienstleister überlassen den jeweiligen Kunden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung.

Wir der Personaldienstleister erklären, im Besitz einer gültigen Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis gem. § 1 AÜG, erteilt von der (ausstellende Dienststelle) der Bundesagentur für Arbeit am 05.07.2017, zu sein.

2.Equal Pay

  –

3. Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit

Während eines Arbeitseinsatzes übernimmt der Kunde gegenüber den Mitarbeitern die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort den Mitarbeitern die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen der „Ersten Hilfe“ gewährleistet sind. Soweit die Tätigkeit des Mitarbeiters eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde vor Beginn der Tätigkeit auf eigene Kosten eine solche Untersuchung durchzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitnehmer Schutzvorschriften zu überwachen. Die vorstehenden Pflichten bestehen unbeschadet der Pflichten unserer Seitz. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird uns dem Personaldienstleister innerhalb der Arbeitszeiten jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen den überlassenen Mitarbeitern eingeräumt.

4. Verschwiegenheit

Wir der Personaldienstleister sowie der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.

5. Zurückweisung

Ist der Kunde mit den Leistungen von den Mitarbeiten nicht zufrieden, so kann er die Arbeitskräfte binnen 4 Stunden nach Beginn der Überlassung zurückweisen.

Der Kunde kann darüber hinaus den Mitarbeitern mit sofortiger Wirkung zurückweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) berechtigen würde.

Die Zurückweisung muss jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Personaldienstleister unter Angabe der Gründe erfolgen.

6. Austausch des Mitarbeiters/Arbeitskampf

In den Fällen der Zurückweisung wegen unzureichender Leistung ist der Personaldienstleister auf Verlangen des Kunden verpflichtet, einen anderen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zu überlassen. Eine solche Verpflichtung trifft den Personaldienstleister aber nur dann, wenn er den zurückgewiesenen Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß ausgewählt hatte.

Der Kunde informiert uns den Personaldienstleister unverzüglich über geplante und ihm bekannte Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Kunde von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, sind im Einsatz befindliche Mitarbeiter abzuziehen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem Einsatz zu.

Bei unvorhergesehenem Ausfall des Mitarbeiters, z.B. infolge von Krankheit, sind wir der Personaldienstleister berechtigt, unverzüglich gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Wir der Personaldienstleister sind im Übrigen berechtigt, aus innerbetrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen den überlassenen Mitarbeiter jederzeit auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

07. Rechnungslegung/ Zahlungen

Die Abrechnungen erfolgen auf Basis der effektiv geleisteten Arbeitsstunden. Hierbei sind die Arbeitsstunden für jeden überlassenen Arbeitnehmer durch Stundenzettel zu belegen, die wöchentlich auszufüllen sind und von einem Beauftragten des Kunden unterschrieben werden müssen.

Bei Nichterreichen der vereinbarten täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Stundenzahl ist der Personaldienstleister berechtigt, dem Kunden die vereinbarten

Stunden in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde die Fehlzeiten zu vertreten hat (z.B. bei verspätetem Einsatz-/Projektbeginn, Arbeitsmangel etc.).

Rechnungen werden dem Kunden wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt. Die Vergütung wird nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Personaldienstleister berechtigt, sämtliche offenen auch gestundeten Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Personaldienstleister ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihm zur Verfügung zu stellenden Arbeitskräften zurückzuhalten.

Sollte der Kunde gemäß § 28e SGB IV von der zuständigen Einzugsstelle auf Zahlung in Anspruch genommen werden, ist er berechtigt, die dem Personaldienstleister geschuldete Vergütung in Höhe der von der jeweiligen Einzugsstelle geltend gemachten Forderung einzubehalten, bis der Personaldienstleister nachweist, dass er die Beträge ordnungsgemäß abgeführt hat.

8. Vermittlungsprovision

Bei Übernahme eines Mitarbeiters aus der Überlassung durch den Kunden oder ein mit ihm nach § 18 AktG verbundenes Unternehmen steht dem Personaldienstleister eine Vermittlungsprovision zu. Die Höhe der Provision ist nach dem Bruttomonatsgehalt, dass der Mitarbeiter nach der Übernahme erzielt, wie folgt gestaffelt:

– Bei einer Übernahme innerhalb der ersten drei Monate beträgt die Provision 2 Bruttomonatsgehälter (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechendem Teil des Bruttojahreseinkommens);

– Bei einer Übernahme vom vierten bis sechsten Monat beträgt die Provision 1,5 Bruttomonatsgehälter (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechendem Teil des Bruttojahreseinkommens);

– Bei einer Übernahme vom siebten bis neunten Monat beträgt die Provision 1 Bruttomonatsgehalt (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechendem Teil des Bruttojahreseinkommens);

– Bei einer Übernahme vom zehnten bis zwölften Monat beträgt die Provision ein halbes Bruttomonatsgehalt (bzw. einen der Höhe nach prozentual entsprechendem Teil des Bruttojahreseinkommens);

– Bei einer Übernahme nach dem zwölften Monat entstehen keine Provisionsansprüche mehr.

Besteht zwischen einem Anstellungsverhältnis des Mitarbeiters mit dem Kunden und der vorangegangenen Überlassung kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang, ist der Personaldienstleister dennoch berechtigt, eine Vermittlungsprovision zu fordern, wenn das Anstellungsverhältnis auf die Überlassung zurückzuführen ist. Es wird vermutet, dass das Anstellungsverhältnis auf die vorangegangene Überlassung zurückzuführen ist, wenn das Anstellungsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Überlassung begründet wird. Satz 1 und Satz 2 finden auch dann Anwendung, wenn das Anstellungsverhältnis des Mitarbeiters mit einem mit dem Kunden nach § 18 AktG verbundenen Unternehmen zustande kommt. Dem Kunden steht es frei, den Gegenbeweis zu führen und sich hierdurch von seiner Zahlungsverpflichtung zu befreien.

9. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber uns dem Personaldienstleister aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

10. Haftung/Freistellung/Ersatz

Wir der Personaldienstleister haften nur für die fehlerfreie Auswahl unserer Mitarbeiter für die vereinbarte Tätigkeit. Wir haften nicht für die Ausführung der Arbeiten durch die Mitarbeiter sowie für Schäden, die dieser in Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Personaldienstleister von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der den überlassenen Mitarbeitern übertragenen Tätigkeiten erheben.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir der Personaldienstleister bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für alle sonstigen Schäden haftet wir Personaldienstleister bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Letzteres gilt nicht für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Entleiher regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“) – wie zum Beispiel die sorgfältige Auswahl des zu überlassenden Mitarbeiters.

11. Kündigung

Soweit nichts befristet geschlossen wurde, kann einer beiderseits mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende Verträge kündigen.

Wir der Personaldienstleister sind zur fristlosen Kündigung auch berechtigt, wenn der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges oder der wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse einer Aufforderung nicht nachkommt. Hiervon unberührt bleiben die sonstigen Ansprüche unser Seitz auf Schadensersatz.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Kunden ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister ausgesprochen wird. Eine nur dem Mitarbeiter mitgeteilte Kündigung ist unwirksam.

16. Schlussbestimmungen

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich der Gerichtsstand des Firmensitzes.

I. Allgemeines

1. AGB – Transport

1. Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (AGB-BSK) in ihrer jeweils aktuellsten Fassung.
2. Die ADSp und die AGB-BSK gelten ergänzend und konkretisierend zu diesen AGB. Sollte sich zwischen den einzelnen Bedingungen ein Widerspruch ergeben, ist das folgende Rangverhältnis zu beachten:
(1) AGB
(2) ADSp
(3) AGB-BSK
2. Soweit zwingende gesetzliche nationale oder internationale Vorschriften (z.B. HGB, CMR) entgegenstehen, finden  diese AGB und die in Bezug genommen jeweils einschlägigen Bedingungen, keine  Anwendung. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von eingesetzten Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen des Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI und § 660 HGB. Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt.
3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Abreden oder abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie im Einzelfall in Textform vereinbart wurden.  Dies gilt auch dann, wenn wir entgegenstehenden AGB nicht ausdrücklich widersprechen und/oder sie diese Bestimmungen lediglich ergänzen.
4. Diese AGB sowie die in Bezug genommenen Regelungswerke ADSp, AGB-BSK und Logistik- AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf sie hingewiesen werden muss.

II. Vertragsschluss, Kündigung

5. Unsere Angebote sind unverbindlich und durch uns im Hinblick auf den Vertragsschluss abgegebene Erklärungen nur in Textform wirksam. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden ebenfalls nur dann wirksam, wenn eine Bestätigung in Textform vorliegt.
6. Mit der Abgabe eines Auftrages gegenüber Stavement erklärt der Auftraggeber die Kenntnisnahme dieser AGB und der in Bezug genommenen Bedingungen sowie sein Einverständnis mit diesen.
7. Abweichend von § 415 HGB hat uns der Auftraggeber bei Kündigung des Vertragsverhältnisses innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Verladezeitpunkt eine Entschädigung in Höhe von 50% der vertraglich geschuldeten Vergütung zuzüglich der von uns im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss getätigten Aufwendungen zu zahlen, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein Schaden beziehungsweise eine  Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Für den Fall, dass die uns tatsächlich entstandenen Kosten für getätigte Aufwendungen und die eingetretenen Schäden diesen Betrag nachweislich übersteigen,
 schuldet der Auftraggeber uns Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens und der getätigten Aufwendungen.

III. Transport

8. Stavement ist bei der Wahl des eingesetzten Transportmittels sowie des Transportweges grundsätzlich frei, es sei denn, es bestehen mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbarte und in Textform getroffene Absprachen über Transportweg und –Mittel.
9. Der Auftraggeber hat beförderungssicher nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik zu beladen und sowohl für die vorschriftsmäßige Ladungssicherung als auch für eine ordnungsgemäße Entladung zu sorgen, es sei denn wir haben durch die Nutzung der besonderen technischen Beschaffenheit unserer Transportmittel, insbesondere im Rahmen von Kranarbeiten, die Verladepflicht übernommen. Handlungen oder Unterlassungen der Personen, die für den Absender oder Empfänger tätig werden, werden diesen zugerechnet. Eine beförderungssichere Verladung oder die Entladung durch Stavement erfolgt nur gegen angemessene Vergütung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unser Fahrpersonal angewiesen ist, keine Hilfestellung bei Be- oder Entladevorgängen zu leisten, wenn dieses nicht zuvor mit dem Auftraggeber ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Leistet der eingesetzte Fahrer dennoch Hilfe oder Unterstützung, ist dies von Stavement nicht geschuldet und wird er daher im Pflichtenkreis des Auftraggebers tätig. Schäden, die im Rahmen einer solchen Gefälligkeit entstehen, sind Stavement nicht zuzurechnen.
10. Zusätzlich zu den vorstehenden Pflichten des Auftraggebers zu einer beförderungssicheren Ladung, muss dieser sicherstellen, dass das oder die Transportgüter jeweils so verpackt beziehungsweise einzelne oder lose Teilstücke befestigt sind, dass sie bei einem ordnungsgemäßen und üblich verlaufenden Transport nicht beschädigt werden. Vorstehende Ziffer 9 Satz 4-6 gilt entsprechend.
11. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber dafür, dass die Boden-, Platz- und sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zufahrtswegen – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages gestatten. Insbesondere haftet der Auftraggeber dafür, dass die Bodenverhältnisse am Be- und Entladeort bzw. Kranstandplatz den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Schließlich haftet der Auftraggeber für alle Angaben, über unterirdische Kabelschächte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zufahrtswegen beeinträchtigen könnten. Auf die Lage und das Vorhandensein von unterirdischen Leitungen, Schächten und sonstigen Hohlräumen hat der Auftraggeber unaufgefordert hinzuweisen. Versäumt der Auftraggeber diese Hinweispflicht, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden, auch für Sach- und Sachfolgeschäden, sowie Vermögensschäden an Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsvorrichtungen des Auftragnehmers. Angaben und Erklärungen Dritter deren sich der Auftraggeber zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen bedient, gelten als Eigenerklärung des Auftraggebers.

IV. Haftungsbeschränkungen

12. Wir weisen ausdrücklich auf die Haftungsbeschränkungen der nationalen ADSp sowie der CMR und die Haftungsregelungen für internationale Transporte hin. So gelten nach den ADSp die folgenden Beschränkungen:
• In Ziffer 23 ADSp wird die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/Kg beschränkt.
• Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung besteht eine Beschränkung auf 2 SZR/Kg (Sonderziehungsrechte).
• Darüber hinaus gilt je Schadensfall eine Beschränkung auf 1 Mio. EUR  oder 2 SZR/Kg je nachdem, welcher Betrag höher ist.
• Unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadensereignis erhoben werden, ist die Haftung auf 2 Mio. EUR beziehungsweise 2 SZR/Kg begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für die Berechnung des SZR gilt § 431 Abs. 4 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).
13. Darüber hinaus gilt in Abänderung der gesetzlichen Regelsätze für vom Frachtführer zu leistende Entschädigungen wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes, etwa nach § 431 Abs. 1 des HGB, eine Haftungsbegrenzung von 2 SZR/Kg als vereinbart.
14. Sind nur einzelne Transportgüter oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der jeweils beschädigten oder verlorenen einzelnen Transportgüter. Das Rohgewicht der gesamten Sendung ist nur dann maßgeblich, wenn diese durch die Beschädigung einzelner Güter in ihrer Gesamtheit entwertet wurde.

V. Schlussbestimmungen

15. Für diese AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Transportleistung zu erheben. Stavement UG (haftungsbeschränkt) Seevetal. 
17. Sollten aus Vertrags- oder Rechtsgründen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollten sie im Einzelfall nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist insofern abbedungen.

Datenschutzerklärung:

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Stavement GmbH
Am Osterfeld 38
21435 Stelle

Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.

Kontaktformular

Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

 
Nach oben scrollen
Scroll to Top